Gesetzeslage
Rechtliche Lage für unverheiratete Eltern
Seit dem 1. Juli 2014 gilt in der Schweiz für verheiratete wie auch unverheiratete Eltern grundsätzlich das gemeinsame Sorgerecht. Das bedeutet, beide Elternteile sind rechtlich dazu befugt, wichtige Entscheidungen gemeinsam zu treffen – etwa über Erziehung, Aufenthaltsort, Ausbildung oder medizinische Belange.
Für unverheiratete Paare bleibt das Sorgerecht zunächst bei der Mutter, bis eine gemeinsame Erklärung beim Zivilstandsamt oder der KESB abgegeben wird.
Getrennte Obhut (Betreuung)
Die sogenannte alternierende Obhut ist möglich, bei der das Kind abwechselnd bei beiden Eltern lebt, etwa im Wochenrhythmus oder 50:50-Zeitmodell. Gerichte zeigen sich offen für solche Modelle, insbesondere wenn sie bereits praktiziert werden.
Rechtliche Lage für gleichgeschlechtliche Eltern
Stiefkindadoption (seit 1. Januar 2018)
Bereits seit 1. Januar 2018 ist die Stiefkindadoption für gleichgeschlechtliche Paare möglich, auch in eingetragenen Partnerschaften oder faktischen Lebensgemeinschaften.
Allerdings war dies lange nur die einzige Möglichkeit für rechtliche Absicherung im Vergleich zum biologischen Elternteil.
Ehe für Alle (seit 1. Juli 2022)
Mit der Einführung der Ehe für alle erhalten Regenbogenfamilien die gleichen Rechte wie heterosexuelle Ehepaare: inklusive gemeinsamer Adoption und Zugang zu Fortpflanzungsmedizin wie Samenspende für Frauenpaare.
Offene Forderungen und Lücken
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Wichtiges Anliegen: Absicherung des Kindes ab Geburt, auch im rechtlichen Sinn. Aktuell müssen Kinder gleichgeschlechtlicher Eltern oft Monate oder Jahre ohne rechtlich anerkannten zweiten Elternteil aufwachsen.
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Auch fehlt eine klare gesetzliche Regelung für Leihmutterschaft und Mehrelternschaft, was insbesondere für männliche Regenbogenfamilien problematisch ist.
Rechtliche Lage für mehr als zwei Elternteile (Mehrelternschaft)
Aktuell: Nur zwei rechtliche Elternteile möglich!
Das geltende Schweizer Familienrecht sieht standardmäßig nur zwei gesetzliche Elternteile vor. Modelle mit drei oder mehr juristisch anerkannten Elternteilen sind derzeit nicht vorgesehen. Das betrifft sämtliche Rechtsbereiche wie Abstammung, Sorgerecht und Personenstandsregister.
Die geltende Gesetzeslage lässt private Vereinbarungen zur Aufteilung von Betreuung und Kosten zwar zu, erkennt sie jedoch nicht offiziell rechtlich an. Versuche, solche Modelle bei Behörden (z. B. Vormundschaftsstelle) zur Eintragung zu bringen, stoßen oftmals auf rechtliches Unverständnis oder Ablehnung.
Fazit
Co-Parenting mit zwei Elternteilen ist in der Schweiz rechtlich möglich und wird zunehmend unterstützt. Die rechtliche Lage hat sich dahingehend gerade auch für gleichgeschlechtliche Eltern in den letzten Jahren verbessert. Aber auch dort gibt es noch offene Forderungen. Und Modelle mit mehr als zwei rechtlich anerkannten Eltern oder andere moderne Familienformen bleiben rechtlich noch immer komplett unberücksichtigt.